Beratungsspektrum

 

Bank- und Kapitalmarktrecht

Durch die langjährige Tätigkeit im Bank- und Kapitalmarktrecht verfügen wir über ein hohes Maß an Kompetenz und Erfahrung.
In den vergangenen Jahren hat dieses stark fragmentierte Rechtsgebiet immer mehr an Bedeutung gewonnen. 

Das Spektrum des Bank- und Kapitalmarktrechts ist sehr breit. Es reicht von der fehlerhaften Anlageberatung über Prospekthaftungsansprüche bis hin zur Vertretung von Gläubigerinteressen im Insolvenzfall. Kapitalanlagen, wie etwa Aktien, Zertifikate und Investmentfonds, aber auch Darlehen, Kreditkartenmissbrauch sowie Probleme im Online-Banking geben nicht selten Anlass für Unklarheiten oder Streitigkeiten. Vermehrt gilt dies auch für Kapitalanlagen, welche den Kunden als „nachhaltig“ verkauft wurden, die aber den zugesagten Anforderungen nicht immer entsprechen.

Compliance

Auch im Bereich Compliance bieten wir durch eine langjährige Bearbeitung aufsichtsrechtlicher Fragestellungen in verantwortlicher Tätigkeit bei Kreditinstituten einen nachhaltigen Mehrwert für unsere Mandanten. Branchenkenntnis, Praxiswissen und Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Behörden ermöglichen es uns, Compliance-Konzepte und -Lösungen auszuarbeiten, die konkret auf Ihr potenzielles Risiko und Ihren Bedarf zugeschnitten sind.  Bei der Beratung von Unternehmen liegt unser Schwerpunkt in der aufsichtsrechtlichen Präventivberatung. Die Verantwortung für die Schaffung, Aufrechterhaltung und Überwachung eines angemessenen Compliance-Management-Systems zur Erfüllung der Compliance-Anforderungen obliegt jedem Unternehmen. Gleich welcher Größe. Kommt die Leitungsebene dieser Verpflichtung nicht nach, drohen Reputationsschäden, Schadensersatzforderungen sowie ein Bußgeld in Millionenhöhe. So sieht es auch der Gesetzgeber (etwa im Lieferkettengesetz, im Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern und in der Datenschutzgrundverordnung). Unsere Compliance-Beratung zielt darauf, Mandanten eine hinreichende Sicherheit vor behördlicher Verfolgung zu bieten, ohne dabei das unternehmerische Handeln durch eine Vielzahl von Reglementierungen zu sehr zu behindern.